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Höhere Löhne auch in der Arbeitnehmerüberlassung:

Zeitarbeitsbranche passt Tarifverträge an neuen Mindestlohn an

Angesichts der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns im Oktober haben sich auch die Tarifpartner in der Arbeitnehmerüberlassung auf neue Löhne geeinigt.

Die Tarifvertragsparteien der DGB-Gewerkschaften und der Zeitarbeitgeberverbände BAP und iGZ einigten sich auf eine Erhöhung des tariflichen Mindestlohns von derzeit 10,88 Euro auf 12,43 Euro in der Entgeltgruppe 1 ab 1. Oktober 2022. In der Entgeltgruppe 2a steigt der Lohn von 11,60 auf 12,63 Euro, die Entgeltgruppe 2b bekommt künftig 12,93 statt bisher 12,20 Euro.

Das bedeutet eine deutliche Erhöhung des Einstiegslohns, der auch weiterhin deutlich über dem Mindestlohn liegt. – Es lohnt sich also auch weiterhin, in der Zeitarbeitsbranche tätig zu sein.

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