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Beschwerdeverfahren/Beschwerdestelle

Der Gesetzgeber hat an verschiedenen Stellen Regelungen zum Umgang mit Gesetzesverstößen aller Art vorgesehen. Dabei regelt das Hinweisgeberschutzgesetz („HinSchG“) den Schutz hinweisgebender Personen, die im Zusammenhang/Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese Verstöße offenlegen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“) normiert unternehmerische Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten. Den beiden Gesetzen ist gemein, dass eine Meldestelle (HinSchG) bzw. ein angemessenes unternehmensinternes Beschwerdeverfahren (LkSG) einzurichten ist.

Aufgrund der in weiten Teilen deckungsgleichen Anforderungen an Meldestelle bzw. Beschwerdeverfahren haben wir uns bei Wackler dafür entschieden, eine zentrale Stelle einzurichten.

Sie haben dabei die Möglichkeit, Ihre Hinweise über unser IT-gestütztes Hinweisgebersystem vorzubringen.

zum Meldesystem

 

Soweit Sie dabei Mitteilungen machen wollen, die dem LkSG unterfallen, agieren wir auf der Basis nachfolgender Grundsatzerklärung. Ihre Mitteilungen erfolgen gemäß nachstehender Verfahrensordnung.

Sie können Ihre Mitteilungen, Meldungen und Beschwerden auch direkt gegenüber der von uns eingerichteten Stelle vorbringen.

Meldung über Telefon, E-Mail oder Postweg

Wir haben unsere Stelle mit einem unabhängigen Dritten wie folgt besetzt:

NCD Consulting UG (haftungsbeschränkt)
RA Dr. Nils Dreier
Ainmillerstr. 34 (Rgb.)
80801 München

Sie können Ihre Hinweise über das Meldesystem geben, über E-Mail: meldestelle(@)ncd-consulting(.)de

oder telefonisch unter:
0179 2086839 oder 089 12128298

Neben der Meldung über unsere Homepage haben Sie auch die Möglichkeit der Meldung beispielsweise über „WhatsApp“ oder über „Signal“. Herr Dr. Dreier wird Ihre Meldungen und Hinweise in der gesetzlich gebotenen Art und Weise verfolgen und – sofern keine gesetzlichen Gründe dagegensprechen – mit Ihnen zum Fortgang und zum Ausgang des Verfahrens Kontakt halten.

Sofern Sie bei uns beschäftigt sind, beachten Sie bitte in allen Fällen, dass grundsätzlich die Regelungen in unseren Richtlinien zum „Hinweisgeber- und Beschwerdeverfahren“ zu berücksichtigen sind. Wenn Sie Informationen dazu benötigen, wo Sie diese Richtlinien finden, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Führungskraft.

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