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Hinweispflicht - Prozess und Handlungsanweisung zur Durchführung von Corona-Selbsttests

Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person (Art. 13 der EU-DSGVO).

Angaben zum Verantwortlichen

Verantwortlicher gemäß
Artikel 4 Abs. 7 EU-DSGVO

Wackler Holding SE, Schatzbogen 39, 81829 München

Datenschutzbeauftragter

Mirko Tasch, datenschutz@wackler-group.de

Zweck und Rechtsgrundlage

Zweck der Verarbeitung

Verarbeitung von Corona-Infektionen bei positivem Selbsttest entsprechend Prozess und Handlungsanweisung zur Durchführung von Corona-Selbsttests

Rechtsgrundlage

Art. 6 Abs. 1c – Gesetz
Art. 6 Abs. 1d – lebenswichtiges Interesse

Datenkategorien, betroffene Personengruppen, Empfänger, Ausland

Datenkategorien

Name, Vorname, positives Testergebnis, Kontaktpersonen

Betroffene Personengruppen

Mitarbeiter

Empfänger

Geschäftsführung, Personalabteilung, Vorgesetzte, Kundenunternehmen (falls Kontakt zu Mitarbeitern des Kunden bestand)

Ausland

Es findet keine Speicherung der Daten außerhalb der EU statt

Zusätzliche Informationen

Dauer der Speicherung

Daten werden 6 Monate zur Kontaktverfolgung gespeichert

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit

Sie haben jederzeit das Recht Ihre Betroffenen-Rechte gegenüber dem Verantwortlichen wahrzunehmen

Recht auf Widersprich/Widerruf

Sie können jederzeit der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen, sofern diese auf Basis von Artikel 6 Abs. 1 e oder f DSGVO erfolgt. Sofern die Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung erfolgt, können Sie diese jederzeit widerrufen. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an: datenschutz@wackler-group.de

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht jederzeit eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen.

Ihre zuständige Aufsichtsbehörde finden Sie unter:

https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/AufsBehoerdFuerDenNichtOeffBereich/AufsichtsbehoerdenNichtOeffBereich_liste.html

Mögliche Folgen der Nicht-Einwilligung

Durch eine Nicht-Bereitstellung kommen Sie nicht Ihrer Pflicht zur Meldung einer Infektion nach und dies kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen

Profiling

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO

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