3G-Regel Überprüfung MA durch SM
Hinweispflicht nach Art. 13/14 EU-DSGVO
Angaben zum Verantwortlichen | |
Verantwortlicher gemäß | Wackler Holding SE, Schatzbogen 39, 81829 München |
Datenschutzbeauftragter | Mirko Tasch, datenschutz@wackler-group.de |
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung, Herkunft der Daten | |
Zweck der Verarbeitung | Kontrolle des 3G-Nachweises bei der Wackler Holding SE und allen Tochterunternehmen, Einsicht in den 3G-Status von gewerblichen Mitarbeitern durch den Compliance-Verantwortlichen lt. Betriebsvereinbarung durch Zusendung per MMS oder E-Mail oder direkte Kontrolle |
Rechtsgrundlage der Verarbeitung | Art. 6 Abs. 1c – rechtliche Verpflichtung (§28b Abs. 1 IfSG) |
Herkunft der Daten (Art. 14 relevant) | Erhoben beim Betroffenen |
Datenkategorien, betroffene Personengruppen, Empfänger, Auslandstransfer | |
Datenkategorien (Art. 14 relevant) | 3G-Nachweis tagesaktuell |
Betroffene Personengruppen | gewerbliche Mitarbeiter |
Empfänger von Daten (Art. 14 relevant) | 3G-Kontrolleur (Compliance-Verantwortlichen lt. Betriebsvereinbarung) |
Auslandstransfer | Es findet kein Transfer von Daten außerhalb der EU statt |
Zusätzliche Informationen | |
Dauer der Speicherung | Die Speicherung erlischt im Navision nach einer Woche |
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit | Sie haben jederzeit das Recht Ihre Betroffenen-Rechte gegenüber dem Verantwortlichen wahrzunehmen |
Recht auf Widerspruch / Widerruf | Sie können jederzeit der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen bzw. bei einer Einwilligung diese widerrufen. Bitte senden Sie eine E-Mail an: datenschutz(@)wackler-group(.)de |
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde | Sie haben jederzeit das Recht eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz einzureichen |
Mögliche Folgen der Nicht-Bereitstellung der Daten | Wird ein 3G-Nachweis nicht erbracht, so wird der Zutritt zur Arbeitsstätte des Verantwortlichen oder der Kunden verweigert und arbeitsrechtliche Konsequenzen werden vorbehalten |
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1, 4 | Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung sowie Profiling statt |