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3G-Regel Überprüfung MA durch SM

Hinweispflicht nach Art. 13/14 EU-DSGVO

Angaben zum Verantwortlichen

Verantwortlicher gemäß
Artikel 4 Abs. 7 EU-DSGVO

Wackler Holding SE, Schatzbogen 39, 81829 München

Datenschutzbeauftragter

Mirko Tasch, datenschutz@wackler-group.de

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung, Herkunft der Daten

Zweck der Verarbeitung

Kontrolle des 3G-Nachweises bei der Wackler Holding SE und allen Tochterunternehmen, Einsicht in den 3G-Status von gewerblichen Mitarbeitern durch den Compliance-Verantwortlichen lt. Betriebsvereinbarung durch Zusendung per MMS oder E-Mail oder direkte Kontrolle

Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 Abs. 1c – rechtliche Verpflichtung (§28b Abs. 1 IfSG)
Art. 6 Abs. 1f – berechtigtes Interesse (Zusendung per MMS oder E-Mail, da ein direkter Kontakt zu den gewerblichen Mitarbeitern meistens nicht möglich ist.)

Herkunft der Daten (Art. 14 relevant)

Erhoben beim Betroffenen

Datenkategorien, betroffene Personengruppen, Empfänger, Auslandstransfer

Datenkategorien (Art. 14 relevant)

3G-Nachweis tagesaktuell

Betroffene Personengruppen

gewerbliche Mitarbeiter 

Empfänger von Daten (Art. 14 relevant)

3G-Kontrolleur (Compliance-Verantwortlichen lt. Betriebsvereinbarung)

Auslandstransfer

Es findet kein Transfer von Daten außerhalb der EU statt

Zusätzliche Informationen

Dauer der Speicherung

Die Speicherung erlischt im Navision nach einer Woche

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit

Sie haben jederzeit das Recht Ihre Betroffenen-Rechte gegenüber dem Verantwortlichen wahrzunehmen

Recht auf Widerspruch / Widerruf

Sie können jederzeit der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen bzw. bei einer Einwilligung diese widerrufen. Bitte senden Sie eine E-Mail an: datenschutz(@)wackler-group(.)de

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben jederzeit das Recht eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz einzureichen

Mögliche Folgen der Nicht-Bereitstellung der Daten

Wird ein 3G-Nachweis nicht erbracht, so wird der Zutritt zur Arbeitsstätte des Verantwortlichen oder der Kunden verweigert und arbeitsrechtliche Konsequenzen werden vorbehalten

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1, 4

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung sowie Profiling statt

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