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ESG-Berichtspflichten:

Neue Regeln für mehr Nachhaltigkeit und ihre Bedeutung für die Lieferkette

Die drei Buchstaben ESG (Environment, Social, Governance) prägen derzeit die Immobilienwirtschaft wie kaum ein anderes Thema. Die EU hat mit der Taxonomie ein Regelwerk geschaffen, um nachhaltiges Handeln zu definieren und über Finanzströme nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln zu incentivieren. Die Debatte hierum und die Regulatorik zeigen bereits Wirkung: Viele Unternehmen haben Nachhaltigkeit in ihrer Organisation verankert und meist direkt an den Vorstand oder die Geschäftsführung berichtende Stabstellen geschaffen. Investoren und Asset Manager erheben den Nachhaltigkeitsstand der verwalteten Immobilien und definieren Maßnahmen, um Optimierungen vorzunehmen.

Dieses Anforderungsprofil wirkt sich direkt auf die Lieferkette wie die Facility-Service-Unternehmen aus, die aufgefordert werden, über die Nachhaltigkeitsbilanz ihres Unternehmens und der Bewirtschaftung der anvertrauten Immobilien zu berichten. Dies geschieht derzeit oft individuell. Marktbeobachter erwarten jedoch, dass sich in Zukunft Standards herausbilden werden. Die Berechnung der Umweltbilanz oder die Sicherstellung der sozialen Verantwortung entlang der Lieferkette ist jedoch nicht trivial.

  • Was ändert sich an den rechtlichen Rahmenbedingungen und Berichtspflichten?
  • Wie lässt sich der CO2-Fußabdruck einer Dienstleistung bestimmen?
  • Welche Handlungsoptionen können Auftraggeber nutzen, um die CO2-Emissionen innerhalb ihrer Lieferkette zu reduzieren?

 

Das und mehr erfahren Sie im vollständigen Bericht „Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung in der Gebäudereinigung“ von Wackler und Lünendonk. Zum (kostenfreien) Download geht es hier:   

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