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Die Zeitarbeit ist stark in Bewegung. Seit die erheblichen Änderungen im Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) im April 2017 in Kraft getreten sind, ist es unabdingbar, immer wieder auf die verschärften Pflichten sowohl für den Entleiher als auch für den Verleiher hinzuweisen. Da die Wackler Personal-Service als Personaldienstleister genauso wie Unternehmer von diesen Umgestaltungen betroffen ist, erhielt dieses Thema auch bei dem jährlichen Mitarbeiterseminar wieder besonders viel Aufmerksamkeit. Nicht minder wichtig waren auch Informationen zum Branchenzuschlagstarif, zum Einsatz von EU Bürgern und damit angeknüpfte rechtliche Rahmenbedingungen (Ausländerrecht) sowie die Auffrischung von aktuellen Compliance-Richtlinien. Die Referenten Alexander Keil, Leitung Personal und Recht der Wackler Holding SE und Stefan Sudmann, Leiter Arbeits- und Tarifrecht vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ), brachten die Veranstaltungsteilnehmer am 15. November 2017 im Konferenzraum Lindner Hotel in Leipzig neben Herrn Falk Damerow, Geschäftsführer der Wackler Personal-Service, wieder auf den neuesten Stand.

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