Hinweispflicht – Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos von Mitarbeitern der Wackler Holding SE und deren Tochterunternehmen

Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person (Art. 13 der EU-DSGVO).

Angaben zum Verantwortlichen

Verantwortlicher gemäß Art. 4 Abs. 7 EU-DSGVO /
Vertreter gemäß Art. 4 Abs. 17 EU-DSGVO

Wackler Holding SE
Schatzbogen 39
81829 München
E-Mail: service(@)wackler-group(.)de

Vertretungsberechtigter Vorstand: Peter Blenke

Aufsichtsratsvorsitzender: Friedrich P. Wackler

Datenschutzbeauftragter

Mirko Tasch, 08142-420 50 10, datenschutz(@)wackler-group(.)de

Zweck und Rechtsgrundlage

Zweck der Verarbeitung
Darstellung des Unternehmens nach außen, hier für Internet und Intranet/digitale Visitenkarte, gedruckte Werbematerialien

Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1a – Einwilligung des Betroffenen

Datenkategorien, betroffene Personengruppen, Empfänger, Ausland

Datenkategorien
Name des Betroffenen, Fotoaufnahmen, ggf. dienst. Email, ggf. dienst. Telefonnummer

Betroffene Personengruppen
Mitarbeiter

Empfänger
Besucher des Webportales des Unternehmens bzw. Benutzer des Intranets; Wackler Group SE und ihre Unternehmen, Empfänger von Werbematerialien

Ausland
Es findet keine Speicherung der Daten im Ausland statt. Der Webauftritt ist jedoch international erreichbar, so dass eine Übertragung in ein Drittland nicht verhindert werden kann

Zusätzliche Informationen

Dauer der Speicherung
Die Speicherung erlischt mit dem Widerruf der jeweiligen Einwilligung. Angaben und Fotos in bereits gedruckten Werbematerialien bleiben erhalten, werden aber für weitere Zwecke und Drucke nicht mehr weiterverwendet.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit
Sie haben jederzeit das Recht Ihre Betroffenen-Rechte gegenüber dem Verantwortlichen wahrzunehmen.

Recht auf Widerspruch / Widerruf
Sie können jederzeit die Einwilligung widerrufen. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an: Mitarbeiter-Betroffenenrechte@Wackler-Group.de

Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht jederzeit eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen.

Mögliche
Folgen der Nicht-Bereitstellung
Die Nichteinwilligung hat keine Auswirkung bzw. Folgen für den Betroffenen.

Profiling
Es findet keine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling im Sinne des Artikel 22 EU-DSGVO statt.