Bewerberverfahren – Flyer Reinigungskräfte

Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person (Art. 13 der EU-DSGVO) und bei Dritten (Art. 14 der EU-DSGVO).

Angaben zum Verantwortlichen

Verantwortlicher gemäß
Artikel 4 Abs. 7 EU-DSGVO

Wackler Holding SE, Schatzbogen 39, 81829 München

Datenschutzbeauftragter

Mirko Tasch, 08142-420 50 10, datenschutz(@)wackler-group(.)de

Zweck und Rechtsgrundlage

Zweck der Verarbeitung

Durch einen Flyer werben Reinigungskräfte andere Reinigungskräfte. Über eine angedruckte Handy-Nummer kann der pot. Bewerber sich telefonisch wie auch per SMS für einen Erstkontakt beim Recruiting Center melden. Des Weiteren können über einen QR-Code direkt auf einer Seite Daten des pot. Kandidaten durch den Werbenden eingetragen werden

Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1b – vorvertragliche Maßnahme

Art. 6 Abs. 1a – Einwilligung bei Webseiten-Einträgen

Datenkategorien, betroffene Personengruppen, Empfänger, Ausland

Datenkategorien
Bewerber*in (Name, Vorname), Kontaktdaten (E-Mail, Handy-Nummer), Werbende Person (Name, Vorname des Mitarbeitenden)

Betroffene Personengruppen
Bewerber*innen, Mitarbeitende von Wackler

Empfänger
Intern: Recruitingcenter, werbende Person
Extern: Wackler Holding SE und Tochterunternehmen; Bloom (Webseitenbetreiber)

Ausland
Es findet keine Speicherung der Daten außerhalb der EU statt

Zusätzliche Informationen

Dauer der Speicherung
Die Speicherung erlischt 6 Monate nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit
Sie haben jederzeit das Recht Ihre Betroffenen-Rechte gegenüber dem Verantwortlichen wahrzunehmen

Recht auf Widerspruch / Widerruf
Sie haben das Recht jederzeit eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen.
Ihre zuständige Aufsichtsbehörde finden Sie unter:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/AufsBehoerdFuerDenNichtOeffBereich/AufsichtsbehoerdenNichtOeffBereich_liste.html

Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Eine Nicht-Bereitstellung von Referenzen bzw. eine Nicht-Abgabe von Referenzen durch Referenzgeber hat keine negativen Folgen für den Betroffenen

Mögliche Folgen der Nicht-Bereitstellung
Es findet kein automatisiertes Profiling statt